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    Rechtliches

    Investitionsbedingungen

    📋 Hinweis zum Investment

    Wie bei jedem Investment bestehen auch hier unternehmerische Risiken. Renditen und Ausschüttungen hängen vom Geschäftserfolg ab und können nicht garantiert werden. GHOSTCOM ist ein aktiv entwickeltes Produkt mit wachsender Community — kein Konzept.

    § 1 Art der Beteiligung

    Investoren erwerben einen Gewinnbeteiligungsanteil am GHOSTCOM-Projekt. Dieser Anteil berechtigt zur anteiligen Teilnahme an Gewinnausschüttungen (Dividenden) sowie an einem etwaigen Exit-Erlös (Verkauf, Übernahme oder Börsengang). Die Höhe des individuellen Anteils richtet sich nach der jeweiligen Investitionssumme und der Phase, in der investiert wurde. Der Gründer behält dauerhaft mindestens 51 % der Anteile und die operative Führung.

    § 2 Gewinnbeteiligung (Dividende)

    Investoren sind proportional zu ihrem Anteil am Jahresgewinn des GHOSTCOM-Projekts beteiligt. Gewinnausschüttungen erfolgen jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses, frühestens ab dem ersten profitablen Geschäftsjahr. Die Entscheidung über die Höhe der Ausschüttung obliegt der Geschäftsführung unter Berücksichtigung notwendiger Rücklagen für Wachstum und Betrieb. Investoren werden über die Ergebnisse und Ausschüttungen per E-Mail informiert.

    § 3 Exit-Beteiligung

    Im Falle eines Verkaufs, einer Übernahme oder eines Börsengangs (Exit) erhalten Investoren ihren Anteil am Netto-Exit-Erlös proportional zu ihrer Beteiligung. Der Exit-Erlös wird nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Kosten berechnet. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Exit-Transaktion.

    § 4 Transparenz & Reporting

    Investoren erhalten vierteljährliche Updates zum Geschäftsverlauf, einschließlich wesentlicher Kennzahlen (Nutzerwachstum, Umsatz, geplante Meilensteine). Jährlich wird ein zusammenfassender Finanzbericht bereitgestellt. Alle Reports werden per E-Mail an die hinterlegte Adresse versendet.

    § 5 Risikohinweise

    Wie bei jedem Investment bestehen auch bei GHOSTCOM unternehmerische Risiken. Die Höhe der Gewinnausschüttungen und ein möglicher Exit-Erlös hängen vom wirtschaftlichen Erfolg des Projekts ab und können nicht garantiert werden. Es handelt sich nicht um ein reguliertes Finanzprodukt und es besteht keine Einlagensicherung. Wir empfehlen, nur Beträge zu investieren, die nicht für den täglichen Bedarf benötigt werden.

    § 6 Phasen-Modell und Anteilsberechnung

    Das Crowdfunding ist in vier Phasen unterteilt: Seed (25.000 €, 5 % Anteile), Growth (75.000 €, 10 %), Scale (150.000 €, 15 %) und Expansion (250.000 €, 20 %). Der individuelle Anteil berechnet sich als: (Investierter Betrag / Phasen-Ziel) × Phasen-Anteil. In Phase 1 erhalten Investoren einen Early-Bird-Bonus von +25 % auf die Anteilsberechnung. Das Mindestinvestment beträgt 50 €. Insgesamt werden maximal 50 % der Anteile an Investoren vergeben.

    § 7 Identifikation & Pseudonym

    Zur Durchführung eines Investments ist die Angabe des vollständigen bürgerlichen Namens erforderlich. Dieser wird ausschließlich intern für die Erstellung des rechtlich verbindlichen Beteiligungszertifikats, die steuerliche Dokumentation und die eindeutige Zuordnung der Gewinnbeteiligung verwendet. Zusätzlich kann ein frei wählbarer Anzeigename (Pseudonym) angegeben werden, der auf der öffentlichen Investoren-Übersicht erscheint. Der bürgerliche Name wird zu keinem Zeitpunkt öffentlich angezeigt oder an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung findest du in unserer Datenschutzerklärung.

    § 8 Zertifikat

    Jedes Investment wird durch ein digitales Zertifikat mit eindeutiger Nummer (Format: GC-YYYY-NNN) dokumentiert. Das Zertifikat weist den investierten Betrag, den berechneten Gewinnbeteiligungsanteil, die Phase sowie das Datum aus. Es dient als verbindlicher Nachweis der Beteiligung an Gewinnausschüttungen und Exit-Erlösen.

    § 9 Zahlungsabwicklung

    Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe, Inc.). Mit der Durchführung einer Zahlung erklärt sich der Investor mit der Weitergabe der für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen) an Stripe einverstanden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Stripe.

    § 10 Widerrufsbelehrung

    Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail an support@ghostcom.chat) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der gezahlte Betrag unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung, über denselben Zahlungsweg zurückerstattet.

    § 11 Keine Renditegarantie

    GHOSTCOM gibt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich zukünftiger Gewinne, Renditen, Dividenden oder Wertsteigerungen. Vergangene Entwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Alle Angaben zu Anteilen und Beteiligungen sind unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Projektentwicklung zu verstehen.

    § 12 Haftungsbeschränkung

    Die Haftung von GHOSTCOM ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vom Investor investierten Betrag begrenzt. GHOSTCOM haftet nicht für Schäden, die durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle entstehen (höhere Gewalt, Cyberangriffe, regulatorische Änderungen etc.).

    § 13 Anwendbares Recht

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers (Heidenheim an der Brenz).

    Stand: März 2026